Ausländerrecht

Ich berate Sie in Belangen des Ausländerrechts, hier maßgeblich Angehörigen der Europäischen Union in aufenthaltsrechtlichen Belangen. Schnittstellen bestehen zu den Vorgaben zu sozialen Rechten wie SGB II/ XII Bezug, Kindergeldberechtigung, Erziehungsgeld oder BaföG. 

Zugleich berate ich Sie in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsrechts. 

 

Die Vertretung in Asylverfahren wird üblicherweise nicht mehr durchgeführt, da ich dieses aus zeitlichen Gründen nicht mehr schaffe. 



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© Rechtsanwältin Nielsen-Schmidt