Familienrecht

Die Tätigkeit im Familienrecht erstreckt sich auf die Beratung in der Situation der Trennung, der Vorbereitung der Maßnahmen in diesem Stadium mit unterhaltsrechtlichen Fragestellung, Wohnung, Kinder etc. Dieses ist eine schwierige Zeit des Umbruchs. Selten nur schaffen es die Eheleute, dieses einvernehmlich zu regeln. Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich im Unterhaltsverfahren ebenso wie im Ehescheidungsverfahren.

In dieser sensiblen Bereichen geht es um die persönliche aber auch finanzielle Existenz und um erhebliche Einschnitte in den zukünftigen Lebensweg. Dieses sollte also umfassend geplant werden, damit nicht unvorhersehbare Geschehnisse auf sie zukommen.

 

Als Berufsbetreuerin berate ich Sie auch in Fragen des Betreuungsrechts.

 Urteil: Vaterschaft - Auskunftsanspruch

BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


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