Sozialrecht

Als Fachanwältin für das Sozialrecht berate und vertrete ich Sie in sozialrechtlichen Verfahren gegenüber Behörden und Gerichten.

 

Im Beratungsalltag ergeben sich Fragen wegen Beratung und Überprüfung von SGB II- Bescheiden. Hier sind diverse Fehlerquellen zu verzeichnen, sei es, dass Einkommen nicht ordnungsgemäß berücksichtigt wird, die Miete oder die Nebenkosten nicht vollständig übernommen werden u.a.. In Notsituationen ist die Behörde zu Hilfestellung verpflichtet, wenn Sie sich nicht selbst helfen können. Teilweise sind Hilfeleistungen als Darlehen zuübernehmen.

 

Auch Probleme mit der Krankenkasse sind im Zunehmen begriffen: sei es, dass Fahrtkosten mit einem Krankentransport nicht übernommen werden, weil die Verordnung nicht ordnungsgemäß ausgefüllt worden ist, oder es um Auseindandersetzungen wegen der Fortzahlung von Krankengeld geht. 

Die Problemfelder sind vielfältig und das SGB umfassend verzahnt mit dem Schwerbehindertenrecht, Rentenrecht, KrankekassenR u.a. 

 

 

Problematisch ist häufig auch die Zuerkennung von Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht, die Bemessung des Grades der Behinderung, das Kindergeldrecht, u.a.

 

Besteht bei Ihnen oder Ihren Angehörigen erheblicher Unterstützungsbedarf auf Grund dauerhafter (mind. 6 Monate) gesundheitlicher Einschränkungen im Grundpflegebereich und Haushalt, dann stellt sich die Frage, ob ein Pflegegrad und damit die Unterstützung von anderen Hilfen durch die Pflegekasse oder den SGB XII- Leistungsträger bewilligt werden kann und wie und ob weitere Leistungen beansprucht werden können.

 

Aktuelles Im Sozialrecht:

 

Kosten der Unterkunft

 

- Problembereiche ergeben sich immer wieder, wenn die Kosten der Unterkunft nicht durch den SGB II Leistungsträger übernommen werden.

Die Stadt Göttingen beruft sich auf bestimmte Gutachten zur Festlegung der Unterkunftskosten. Dieses Gutachten ist aber für die Bereiche der Stadt Göttingen durch das Sozialgericht Hildesheim bereits mehrfach für maßgeblich erklärt worden.

 

SGB II/SGB XII Leistungsansprüche betreffend EU- Staatsangehörigen

- Durch die gesetzlichen Neuregelungen ab dem 01.01.17 sollen diese Ansprüche für die Dauer der ersten 5 Jahre ausgeschlossen sein.

Dieses Regelungen sind jedoch verfassungsrechtlich bedenklich Das Sozialgericht Kassel hat bereits in 2 Eilverfahren dahingehend entschieden, dass die Leistungsansprüche wenigstens nach SGB XII bestehen.

Auch steht der 3- monatige Anspruchsausschluß für Ausländer immer wieder zur Diskussion. Die Behörde übergeht hier meist, dass bereits Aufenthaltstitel vorliegen und damit ein Anspruch gegeben ist. 

 

Sie sehen, das Rechtsgebiet ist überaus vielfältig, Sozialrecht kann jeden betreffen. 

 

 

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