Es hat sich bewährt, über die Rechtsanwaltskosten vorab zu sprechen.
Nach der gesetzlichen Regelung fällt für ein Beratungsgepräch der Betrag von rund 190 € zzgl. Mwst. und Postgebühren an.
Die Gebühren bemessen sich nach der Bedeutung und dem Umfang der Beratung im Hinblick auf diverse hiermit verknüpfte Rechtsgebiete.
Stehen Sie "finanziell nicht gut da", dann haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dann wird die anwaltiche Vergütung aus der Landeskasse bezahlt. Von Ihnen ist ein Eigenanteil in Höhe von 15,00 € zu zahlen. Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, dann bitte ich Sie, vor der Beratung einen Berechtigungsschein bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes zu beantragen. Diesen Berechtigungsschein bringen Sie bitte zu dem Beratungsgespräch in meinem Büro mit. Wohnen Sie in Göttingen, dann ist das Amtsgericht in Göttingen für Sie zuständilg. Hierzu verweise ich auf folgenden Link: https://www.amtsgericht-goettingen.niedersachsen.de/gericht/beratungshilfeabteilung/beratungshilfe-72504.html.
Denn auch wenn ein Rechtsanwalt einen Antrag auf nachträgliches Beratungshilfstellen kann, so kann das Amtsgericht die Kostenübernahme dennoch ablehnen. Dann müßte ich die Tätigkeit abrechnen, ohne dass Sie zuvor mit diesen Kosten gerechnet haben.
Ansonsten werden üblicherweise Vergütungsvereinbarungen getroffen, so dass Sie genau wissen, welcher Betrag auf Sie zukommt.
Zu den Gebühren ist allgemein Folgendes auszuführen:
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
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