Verkehrsrecht

 

 

 

 

 

 

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht berate Sie umfassend und leite wichtige Maßnahmen ein.

 

Verkehrsrechtliche Probleme haben viele Gesichter:

 

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, der Schaden an ihrem Pkw ist zu regulieren. Die Unfallreguliertung sollte von Beginn an professionell bearbeitet werden. Versicherungen regulieren auch unter Beachtung ihrer eigenen wirtschaftlichen Interessen. Sie müssen aber wissen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, damit Sie sich sinnvoll entscheiden können, was wie zu regulieren ist. Gekürzt werden z. B. die Leistungen, die der Gutachter festgestellt hat, gekürzt wird bei der Höhe des erforderlichen Nutzungsausfalls u.a., letztendlich aber auch bei der Geltendmachung von Gesundheitsschäden. Im Schadensfall haben Sie bereits das Nachsehen. Nur wenn Sie wissen, worauf Sie ein Recht haben und dieses der Gebenseite in richtiger Art und Weise dargestellt wird, sind Sie vor weiteren finanziellen Nachteilen geschützt. Daher rate ich nach einem Unfallgeschehen zu der Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt. 

 

Beispielsweise trifft Sie ein Verkehrsunfall völlig überraschend. Innerhalb kurzer Zeit wird von Ihnen erwartet, dass Sie die richtigen Schritte einleiten, gleichzeitig Ihre Moblität aufrechterhalten oder sonstwie sicherstellen- und das alles neben dem Alltagsgeschehen. Versicherungen zeigen sich gerne als Helfer. Als Wirtschaftsunternehmen zeigt Ihnen die Versicherung eine plausible, aber wohl selten eine angemessene Schadensregulierung auf. Allzu leicht können Sie  finanzielle Nachteile erleiden, weil beispielsweise die Mietwagenkosten nur teilweise übernommen werden etc. Auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld verzichten viele Geschädigte, weil Ihnen die Versicherung diese Schadenspositionen nicht aufzeigt und Sie selbst in der Situation schon an allzu Vieles denken müssen. Um somit auf Augenhöhe mit der Versicherung handeln und verhandeln zu können, ist anwaltliche Unterstützung unverzichtbar.

Gleiches gilt, wenn Sie als Fahrradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.

 

 

Straf- und Bußgeldsachen im Verkehrsrecht können von erheblicher Bedeutung für den Betroffenen sein. 

So ist der Punktestand im FAER zu beachten, ebenso die Frage, ob mit einem Buß- oder Verwarngeldverfahren führerscheinträchtige Maßnahmen zusammenhängen. So steht häufig ein Fahrverbot oder, sollten Sie noch in der Probezeit sein, die Verlängerung derselben an (A/B- Verstöße). Medizinsich- psychologische Anordnungen müssen von der Bußgeldbehörde gefordert werden, wenn A/B Verstöße verwirklicht worden sind. Daher richtet sich das Vorgehen  bereits auf die Frage, ob der Verstoß zutrifft. Ist er bereits rechtskräftig festgestellt, stehen die Verteidigungschancen gegen die Verwaltungsbehörde schlecht. 

 

Auch die Verkehrsunfallflucht ist sehr bedeutsam Denn selbst ein kleiner Parkrempler kann zu einem mächtigen Schaden mutieren und sie müssen um Ihre Fahrerlaubnis bangen. 

kurzes Beispiel: beim Wenden wird ein anderes Auto touchiert und dann mit dem Gedanken, es wird schon nicht so schlimm sein, der Ort des Geschehens verlassen, ohne dass Sie die Feststellungen zu Ihrer Unfallbeteiligung ermöglichen. Nach 1 Stunde steht die Polizei vor Ihrer Haustür und verlangt Ihr Auto zu sehen etc... Das Verlassen eines Unfallortes ist unter bestimmten Umständen strafbar und kann die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Unterstützung finden sie in einer fachkundigen Beratung beim Rechtsanwalt, der durch Akteneinsicht nähere Informationen erforschen kann und die weitere Strategie mit Ihnen besprechen kann.

 

Angelegenheiten betr. Drogen und Alkohol sind von erheblicher Bedeutung. Auch Trunkenheit u.a. am Steuer oder auf dem Fahrrad sind keine Kavaliersdelikte. Ist es geschehen, benötigen Sie fachkundige anwaltliche Unterstützung. Denn auch hier geht es meist um die Schadensbegrenzung im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde u.a.. Der strafrechlichen oder bußgeldrechtlichen Ahndung folgt unweigerlich auch eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde, die hierüber im Zuge des Datenaustausches informiert wird. 

 

Wurden Sie unterwegs "fotografiert" und droht ein Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens, kann ich einschätzen, ob von dem Fahrverbot abgesehen werden kann und Ihnen die Vorgehensweise von Behörden und Gerichten erklären und Sie gegenüber diesen Institutionen vertreten. 

 

Oder haben Sie ein Auto gekauft, dass bereits nach wenigen Kilometern nicht mehr fahrbereit ist? Ihre Rechte richten sich danach, ob Sie das Fahrzeug von einem Händler oder Privatverkäufer gekauft haben. Haben Sie an das Recht der Nachbesserung des Verkäufers gedacht oder sofort reparieren lassen? Auch hier sollten Sie die Rechte, die Ihnen zustehen, sorgfältig mit einem Rechtsanwalt abwägen und sodann entscheiden, welche Maßnahmen für Sie am sinnvollsten sind.

 

Ein Hinweis: 

Beratungen im Internet sind sicherlich sehr hilfreich, ersetzen aber eine individuelle Beratung nicht. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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© Rechtsanwältin Nielsen-Schmidt